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Online-Rezept*

Die Möglichkeit, dauerhaft einzunehmende Medikamente auf diesem Wege zu bestellen, besteht ausschließlich für Patienten, die in unserer Praxis hausärztlich betreut werden. Sie ist ausdrücklich nicht für Patienten vorgesehen, die vertretungsweise von uns behandelt werden. Die gültige Krankenversichertenkarte muss im laufenden Quartal bereits eingelesen worden sein. Da die Lieferapotheken in ihrer Zuständigkeit rotieren, besteht KEINE Möglichkeit, eine bestimmte Apotheke auszuwählen, die das Medikament ausbringt. Die Medikamentenlieferung erfolgt nicht zwingend an dem Tag, an dem das Rezept bestellt wurde.
Für unsere Patienten auf der Glückstädter Seite der Stör bieten die Apotheken leider keinen Lieferdienst mehr an. Durch das digitale e-Rezept müssen gesetzlich versicherte Patienten aber kein Papierrezept mehr in der Praxis abholen, sondern können durch Vorlage ihrer Krankenversichertenkarte ihr Medikament in jeder Apotheke ihrer Wahl erhalten (gilt nicht für Privatrezepte). 
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie in die zweckgebundene Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten i.S.d. geltenden DSGVO ein.