Digitales e-Rezept

Ab sofort werden in unserer Praxis für gesetzlich versicherte Patienten digitale e-Rezepte ausgestellt.

Voraussetzung für die Ausstellung jeglicher Rezepte ist das Vorliegen der gültigen Krankenversicherungskarte im jeweiligen Quartal.

Die von uns ausgestellten Rezepte werden elektronisch vom Arzt signiert und mittels PC in eine sogenannte Cloud gesendet (gesicherter externer Datenspeicher, via Internet zu erreichen). Der Patient / die Patientin können dann in jeder beliebigen Apotheke durch Vorlegen ihrer Versicherungskarte ihr Medikament abholen. Die Versicherungskarte ist quasi der Schlüssel, mit dem die Apotheke das Rezept der Cloud entnimmt und das Medikament ausgeben kann.
Vorteil für unsere Patienten ist, dass telefonisch bestellte Rezepte nicht erst aus der Praxis geholt werden müssen, sondern die Medikamente direkt in der Apotheke abgeholt werden können. Alternativ kann das digitale Rezept bei uns auch ausgedruckt werden; es zeigt u.a. einen QR-Code, der in der Apotheke ausgelesen werden kann.

Für Privatrezepte, Heil-und Hilfsmittel sowie individuell zubereitete Rezepturen ist diese Art der Rezeptausstellung technisch leider noch nicht vorgesehen, hier ändert sich zum bisherigen Vorgehen nichts.

Online-Rezept*

Die Möglichkeit, dauerhaft einzunehmende Medikamente auf diesem Wege zu bestellen, besteht ausschließlich für Patienten, die in unserer Praxis hausärztlich betreut werden. Sie ist ausdrücklich nicht für Patienten vorgesehen, die vertretungsweise von uns behandelt werden. Die gültige Krankenversichertenkarte muss im laufenden Quartal bereits eingelesen worden sein. Da die Lieferapotheken in ihrer Zuständigkeit rotieren, besteht KEINE Möglichkeit, eine bestimmte Apotheke auszuwählen, die das Medikament ausbringt. Die Medikamentenlieferung erfolgt nicht zwingend an dem Tag, an dem das Rezept bestellt wurde.
Für unsere Patienten auf der Glückstädter Seite der Stör bieten die Apotheken leider keinen Lieferdienst mehr an. Durch das digitale e-Rezept müssen gesetzlich versicherte Patienten aber kein Papierrezept mehr in der Praxis abholen, sondern können durch Vorlage ihrer Krankenversichertenkarte ihr Medikament in jeder Apotheke ihrer Wahl erhalten (gilt nicht für Privatrezepte). 
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie in die zweckgebundene Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten i.S.d. geltenden DSGVO ein.